Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können Sie unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze nutzen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt in Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes oder
- Nachweis beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- ggf. Vollmacht oder Bestellung
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Bei Verlust des Ausweises ist eine Gebühr in Höhe von 11,00 € zu entrichten.
Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Parkausweis bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt.
Ein formloser Antrag kann durch die behinderte Person selbst oder einer entsprechend bevollmächtigten Person schriftlich oder persönlich gestellt werden. Bevollmächtigte Personen müssen eine Vollmacht oder Bestellung vorlegen.
Bei einer schriftlichen Beantragung können Sie die Unterlagen auch in deutlich lesbaren Kopien einreichen.
Weitere Informationen:
Behindertenparkplatz (Einrichtung)
Hinweis:
Der Parkausweis ist generell fünf Jahre gültig. Die Verlängerung kann erst 4 Wochen vor Ablauf beantragt werden.
Dazu bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" oder
- Nachweis beidseitiger Amelie oder Phokemelie
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
Downloads:
-
Bedingungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
(pdf, 2,64 MB)
