History


Amt für Rechnungswesen und Steuern

Hebesätze und Steuersätze der Stadt Duisburg/Eigentumswechsel

Hebesätze und Steuersätze der Stadt Duisburg/Eigentumswechsel

Bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse des Grundbesitzes (z.B. durch Verkauf) beachten Sie bitte folgende Hinweise über das Verfahren bei Grundstücksumschreibungen:



Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bei einem Eigentumswechsel darf die Umschreibung der Grundsteuer erst dann durch das Amt für Rechnungswesen und Steuern vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung). Diese Zurechnung erfolgt in der Regel frühestens zum 01.01. des auf die Grundbucheintragung folgenden Jahres.



Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung usw. zu Beginn eines Kalenderjahres gehört (Stichtagsprinzip).

Beispiel: Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) im Mai 2009 bleibt der Eigentümer vom 01.01.2009 noch Schuldner der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009; erst ab dem 01.01.2010 wird der neue Eigentümer Schuldner der Grundsteuer.



Die im notariellen Vertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen berühren nicht die Steuerpflicht des Voreigentümers für das im Beispiel genannte Jahr 2009.

Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht. Der neue Eigentümer kann erst zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden.

Grundsätzlich kann der bisherige Eigentümer mit dem neuen Eigentümer vereinbaren, dass dieser die fällige Grundsteuer bis zur Umschreibung zu Gunsten der Buchungsstelle des Voreigentümers entrichtet.

Hebesätze (v.H.)
Steuersätze (Euro)







Jahr
Gewerbe
-steuer
Grundsteuer
Hundesteuer


A
B
1
2
3
2011
490
260
550
132,-
168,-
192,-
2012
490
260
590
132,-
168,-
192,-