History


Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Referates für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten!

MITMACHEN & ENGAGIEREN - 10 Jahre Bürgerreferat

10 Jahre Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten - wenn das kein Grund zum Feiern ist! Das Referat feiert sein 10jähriges Bestehen mit der Kampagne "MITMACHEN & ENGAGIEREN" und sagt Danke!
 

Die Fensterfront der ehemaligen Berufsschule an der Gutenbergstraße in Duisburg-Mitte erstrahlt als Plakatstandort in neuem Glanz.
 

Engagieren Sie sich für Duisburg!

Eine Frau liest Kindern vor.

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Sie suchen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, möchten gemeinsam mit anderen etwas bewegen oder sich in Form von Sach- oder Geldspenden bürgerschaftlich engagieren?

Die Möglichkeiten, freiwillig aktiv zu werden sind äußerst vielfältig...
 

Anregungen und Beschwerden an den amtierenden Verwaltungschef

Sie möchten dem amtierenden Verwaltungschef Ihre Anregungen und Beschwerden mitteilen?

Herr Stadtdirektor Dr. Peter Greulich, der diese Funktion bis zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters, einer Oberbürgermeisterin wahrnimmt, ist erreichbar

per Mail:

buergerreferat@stadt-duisburg.de

schriftlich:

Herr Stadtdirektor Dr. Peter Greulich - persönlich -

i.V. des Oberbürgermeisters

Rathaus

Burgplatz 19

47051 Duisburg

per Fax: 02032834758

 

Selbstverständlich können Sie Ihre Anregungen und Beschwerden an den amtierenden Verwaltungschef auch telefonisch über das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten anbringen unter der Telefonnumer 02032836111 oder auch im persönlichen Gespräch mit MitarbeiterInnen des Referates für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten; es empfiehlt sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Zukunft vererben... Spuren hinterlassen


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Heutzutage stehen Menschen häufig vor der Frage, was mit ihrem Vermögen geschieht, wenn sie einmal nicht mehr sind. Die Stadt Duisburg bietet viele Möglichkeiten, das hinterlassene Vermögen einem guten Zweck zugute kommen zu lassen.

In einem Testament kann festgelegt werden, dass mit dem gesamten oder einem Teil des Vermögens ein Zweck gefördert oder ein Vorhaben in die Tat umgesetzt wird, das Ihren Wünschen entspricht...

 

Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Das Duisburger Rathaus

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Die Gemeindeordnung eröffnet Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsformen am kommunalen Willensbildungsprozess. Das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten begleitet Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung NRW...

 
Aktuelles
Neues aus dem Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten