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Die Erhebungsstelle Duisburg

Amt für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten

Bismarckstraße (Neudorf) 150-158

47041 Duisburg

Telefon: 0203-283 5791 und 5792
Telefax: 0203-283 4356

E-Mail: info-zensus2011@stadt-duisburg.de

News

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Mitteilungen und Nachrichten zum Thema Zensus 2011 in Duisburg.

Das Statistische Landesamt (IT.NRW) setzt die Zwangsgelder im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) fest

GWZ FragebogenGroßbildansicht
In der GWZ werden bundesweit alle Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Gebäuden mit Wohnnutzung zu den Merkmalen ihres Eigentums befragt. Diese Befragung hat das Statistische Landesamt (IT.NRW) mit Hilfe eines mehrseitigen Fragebogens postalisch durchgeführt. In der Zeit zwischen Ende Februar und Ende April erhalten diese im Rahmen der GWZ angeschriebenen Personen, die bisher ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind, Bescheide von IT.NRW. Nachdem ihnen durch einen vorangegangenen Bescheid die Verhängung eines Zwangsgeldes angedroht worden ist, wird mit diesem Bescheid das Zwangsgeld festgesetzt. Aus verschiedenen Städten ist bekannt, dass hierbei versehentlich auch solche Personen einen Bescheid erhalten haben, die ihren GWZ-Fragebogen bereits an das Statistische Landesamt geschickt bzw. ihn online beantwortet haben. In solchen Fällen sollte entweder auf der Internetseite https://www.gwz.it.nrw.de oder über die GWZ-Hotline 0211/882 593 693 Kontakt mit IT.NRW aufgenommen werden. Die kommunalen Erhebungsstellen können hierbei leider nicht behilflich sein.

Die GWZ wird durch die Stadt Duisburg unterstützt

Unabhängig von diesem letzten Versuch des Statistischen Landesamts, die gewünschten Angaben durch Zwangsgeldfestsetzung direkt von den Auskunftspflichtigen zu erhalten, nehmen die Kommunen Überprüfungen zu den Fällen vor, in denen auf dem Postweg keine Auskünfte eingegangen sind. Hierzu sind im März 2012 erneut Beauftragte der Duisburger Zensuserhebungsstelle auf dem gesamten Stadtgebiet unterwegs. Sie werden aufgrund einer Inaugenscheinnahme der jeweiligen Gebäude von außen einige grundlegende Merkmale dieser Gebäude erheben.